Welche Kosten werden übernommen?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Gerichtskosten
- Eigene Anwaltskosten
- Gegnerische Anwaltskosten
- Zeugengelder
- Vergütung für beauftragte Gutachter
- Mediationsverfahren
- Unabhängig ob Prozess gewonnen oder verloren
Übertragen Sie daher bitte den angezeigten Code, um zu bestätigen, dass Sie ein Mensch sind.
Der Code besteht aus Großbuchstaben von A-Z und den Zahlen 2-9.